Stellenausschreibungen oder der österreichische Amtsschimmel wiehert wieder

Abseits von CoVid19 und der Wiedereinführung der Maskenpflicht in weiteren Geschäften und Einrichtungen gibt es ja auch ein Leben. Ein Leben in dem man - sollte man sich auf Jobsuche befinden - auch hoffentlich fündig wird.

 

Aktuell empfinde ich es vom beruflichen her betrachtet als 3-Lager-Teilung.

 

Zum einen die Mitmenschen die während und auch nach dem Lockdown ihrer Tätigkeit in etwa so nachgehen, wie auch schon davor.

 

Untergruppierung hier wäre das Schlüsselpersonal, welches im März und April noch am frühen Abend fleißig beklatscht wurde und welches wirklich Großartiges während dieser Zeit geleistet hat - so wunderbare Arbeit die mehr wert als die Klatscherei ist, nämlich ein besseres Grundgehalt.

 

Und die Anderen - die möglicherweise ins Home Office wechseln mussten, dort ihre Leistungen erbracht haben und dafür ihr volles Gehalt bekommen.

 

Dann die von Corona-Kurzarbeit Betroffenen, da gibt es auch Unterschiede.

 

Nämlich die Unterteilung zwischen tatsächlich ein MEHR an Freizeit gehabt und die Anderen, die zwar Kurzarbeit geleistet und dafür zwischen 80-90% ihres Nettogehaltes bekamen bzw. bekommen aber in Real weitaus mehr geleistet hatten und die dankbar darüber sind, wenn die Kurzarbeit in ihren Betrieben wieder endet. Und ich schreibe hier nicht von Förderbetrug - sondern Überlastung weil Kurzarbeit. Das kann nämlich auch eintreten wenn man zeitlich nur haarscharf unter der Nettoersatzleistungsquote des AMS dahinschrammt und dennoch 100% Leistung erbringen muss. Also quasi das Fließband mit 1,5facher Geschwindigkeit laufen lassen. Arbeitet man halt anstatt 2 nur 1 Stunde aber die Quote ist fast ident.

 

Und das dritte Lager - das nun sehr viel Freizeit hat weil es durch Corona entweder den Job verloren hat oder bis jetzt aufgrund der gesetzlichen Auflagen nicht aktiv werden kann oder darf. Hier leide ich mit den vielen Beschäftigten in Hotellerie und Gastro mit.

 

Wobei ein kluger Mensch aus unserem Bekanntenkreis erst kürzlich sagte, ein Betrieb der 2 Monate geschlossen halten nicht stemmt, stand bereits vor Corona vor der Insolvenz, ausgenommen StartUps.  Eine Überlegung die ich - abgesehen von Besonderheiten die zusätzlich und zeitnahe mit dem Corona Virus auftreten haben können, teile.

 

Auch für private Haushalte - wenn ich mein zur Verfügung stehendes Geld nicht so strecken kann sodaß ich 2 Monate ohne Einnahmen überlebe dann habe ich entweder zu viele oder zu hohe Ausgaben und muss sowieso darüber nachdenken wie man das dauerhaft ändern kann. Bitte nicht falsch verstehen - es gibt immer besondere Fälle aber es können nicht 90% Ausnahmen haben.

 

Zu viele Gehaltsexekutionen, zu viele Insolvenzen und Konkurse habe ich in meinem Arbeitsleben erlebt. Vor vielen vielen Jahren als ich noch bei einem Steuerberater beschäftigt war, haben meine Kollegin und ich Wetten abgeschlossen, welches Unternehmen als Nächstes zusperren muss. Sehr sehr oft haben wir sogar das Quartal erraten in welchem es dann schlußendlich passierte.

 

Mein interessantester Fall dabei war die Hausdurchsuchung bei einem Klienten durch die Finanzpolizei, die Beschlagnahmung von Buchhaltungsunterlagen und die darauf anschließende Flucht des Firmeninhabers in ein Land ohne Auslieferungsvertrag. Aber auch Rechnungshofprüfungen durfte ich schon erleben - auch eine spannende Geschichte, die aber vielleicht an anderer Stelle mal.

 

So also wenn man zum Heer der Arbeitssuchenden gehört bzw. möglicherweise durch die Veränderungen in dieser speziellen Zeit den Entschluß gefasst hat, jetzt wird es Zeit für den Jobwechsel, dann braucht es meistens die Stelleninserate. Egal ob Online, bei diversen Headhuntern, in den analogen Medien, es gibt ein paar "Vorschriften" was diese Inserate enthalten müssen.

 

Es hat ua. die Entlohnung zu enthalten - den Betrag, das Stundenausmaß für welches gesucht wird, mögliche Zulagen die die gesuchte Stelle grundsätzlich mitsich bringt ( Nachtzulage bei Nachtwächter zb).

 

Ja und es sollte die Stelle beschrieben werden, die Tätigkeiten die auf die Bewerber*innen warten, aber auch welche Fähigkeiten gefordert oder von Vorteil sind. Eine Angabe des Arbeitsortes kann und darf grob erfolgen - also zb. in Wien würde genügen.

 

Nachdem viele Unternehmen diese Transparenz so garnicht möchten, wurde schon bei Einführung 2011 ein Schlupfloch gefunden und man begann mit der Angabe des Mindestgehaltes.

 

Was bei der Suche durchaus erschwerend sein kann, wenn als Beispiel eine Lageristin gesucht wird die laut Kollektivvertrag mit EUR 1600,- brutto monatlich auf Vollzeitbasis eingestellt werden dürfte, das Unternehmen aber eine Schlüsselkraft mit viel Verantwortung benötigt, die bei diesem Gehalt aufgrund der Marktverhältnisse diese Stellenanzeige geflissentlich überblättert.

 

Aber zumindest ein kleiner Lichtblick dieser nach unten regulative Wert. Tja wenn wir da nicht in Österreich leben würden. Wo man zwar nach jahrzehntelangem Drängen endlich das Gehalt als Bestandteil einer Stellenausschreibung fix vorgeschrieben hat, die Möglichkeiten dagegen vorzugehen jedoch so lächerlich sind, sodaß bereits seit zirka 2 Jahren ich mehr  Angebote OHNE als MIT Gehalt lese.

 

Weil nämlich eine Stellenbewerber*in kann gegen so ein Inserat genau garnicht vorgehen. Es kann bei der Bezirksverwaltungsbehörde Anzeige erstattet werden, diese jedoch kann beim ersten Verstoß verwarnen, bei weiteren "droht" eine Verwaltungsstrafe BIS ZU EUR 360,-.  Ach ja die Gleichbehandlungsanwaltschaft könnte auch noch Anzeige erstatten - ich glaube aber, diese müsste von Jemanden überhaupt darauf gebracht werden um zu handeln.

 

Na diese EUR 360,- wenn sie denn zur vollen Höhe überhaupt angesetzt werden, werden einem größeren Unternehmen weh tun ....... ich getraue mich sogar soweit zu gehen und sagen, es wird auch einem mittleren Unternehmen sowas von egal sein.

 

Somit eine echt österreichische Lösung die zwar umgesetzt wurde, die leider Formulierungsfehler aufweist und Schlupflöcher zulässt, aber weder kontrolliert noch richtig fett geahndet wird.

 

Darauf gestossen wurde ich bereits vor zirka 2 Jahren von einer arbeitssuchenden Bekannten. Aktuell wieder  darauf hingewiesen wurde ich durch den Anruf einer Freundin, die wissen wollte wie sie das Gehalt in Erfahrung bringen kann, wenn es nicht in der Ausschreibung steht.

 

Klar kam auch mir ziemlich schnell in den Sinn - FRAGEN???? Ich wurde jedoch eines besseren belehrt - diese Dame hat aktuell einen Job in ungekündigter Stellung. Die Branche in welcher sie arbeitet ist relativ überschaubar in Österreich - mit der Angabe des Gehaltes hätte sie für sich feststellen können, ob ein Wechsel sich überhaupt lohnt.

 

Also habe ich ihr den Rat gegeben eben die Bezirksverwaltungsbehörde zu kontaktieren - das war relativ einfach festzustellen, wo man da hin muss. Die Herrschaften dort haben ihr dann etwas unfreundlich aber sehr deutlich klar gemacht, sie hätten für solche Problemchen wenig Zeit ob sie das denn wirklich machen möchte? Sie können ihr auch gleich sagen, gegen dieses Unternehmen liegt bis dato nichts vor also wird es sehr sicher nur eine Abmahnung.

 

Außerdem und jetzt wirds spannend - wenn man das als potenzielle Bewerber*in selbst macht, scheint der Name der anzeigenden Person auf - tja aus dem Job wird dann sowieso nichts oder ????

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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